Satzung
des Fördervereins für die Kindertagesstätte der Arbeiterwohlfahrt „Tausendfüßler“,
Herweghstraße 7, Chemnitz e. V.
Unser Verein ist ein Zusammenschluss von Eltern, Pädagogen und anderen Personen, deren gemeinsames Ziel es ist, Hilfe und Förderung bei der Bildung und Erziehung der Kinder im Alter von einem Jahr bis zur Vollendung der vierten Klasse in der Kindertagesstätte der Arbeiterwohlfahrt „Tausendfüßler“, Herweghstraße 7 in 09131 Chemnitz, zu geben.
§1
Name, Sitz, Eintragung
1. Der am 01.02.1995 gegründete Verein führt den Namen:
„Förderverein für die Kindertagesstätte der Arbeiterwohlfahrt „Tausendfüßler“, Herweghstraße 7, Chemnitz e. V.“.
Mit der Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichts Chemnitz erhält der Verein den Zusatz „e. V.“.
2. Er hat seinen Sitz in der Kindertagesstätte der Arbeiterwohlfahrt „Tausendfüßler“, Herweghstraße 7 in 09131 Chemnitz und verfolgt ausschließlich und unmittelbar pädagogische und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er arbeitet aus humanitärer Verantwortung und zwar ohne konfessionelle und parteiliche Bindung. Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Chemnitz eingetragen.
§2
Aufgaben und Ziele des Vereins
1. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2.Der Verein fördert und unterstützt im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) heranwachsende Kinder in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung durch:
a) Vermittlung und Aneignung von Bildung
b) Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten
c) Förderung der Bildung und Erziehung sowie das Anbieten offener, neuer und abwechslungsreicher, den Bedürfnissen der Kinder entsprechenden Angebote für alle Kinder mit Hilfe von Geld- und Sachspenden
d) Darstellen der Arbeit in der Kindertagesstätte „Tausendfüßler“, mit der Altersmischung der Kinder von einem Jahr bis zur Vollendung der vierten Klasse, und erreichten Ergebnissen beim gemeinsamen Lernen und Tun der Kinder in der Öffentlichkeit.
3.Der Verein fördert die familienbegleitende und unterstützende Funktion der Kindertagesstätte der Arbeiterwohlfahrt „Tausendfüßler“, Herweghstraße 7 in 09131 Chemnitz.
§3 Mitglieder des Vereins
1. Der Verein hat ordentliche und fördernde Mitglieder. Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, welche die Ziele des Vereins unterstützt.
Die Berufung der ordentlichen Mitglieder erfolgt durch den Vorstand auf Vorschlag des Beirates.
2. Die Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Beirat
c) der Vorstand.
3. Ordentliche Mitglieder haben volles Stimmrecht.
4. Mitgliedsbeiträge und deren Höhe können aufgrund eines Beschlusses der Mitgliederversammlung erhoben werden.
5. Der Austritt aus dem Verein kann jederzeit erfolgen und ist dem Vorstand schriftlich anzuzeigen. Die Mitgliedschaft endet außerdem durch Ausschluss oder Ableben.
6.Auf Vorschlag des Vorstandes ist der Beirat ermächtigt, ein Mitglied, welches die Interessen des Vereins schädigt, auszuschließen.
Die endgültige Entscheidung über den Ausschluss erfolgt im Rahmen der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung. Die Rechte des Mitgliedes ruhen bis zur Entscheidung.
7.Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
8.Es darf keine Person durch Ausgaben, welche dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§4 Mitgliederversammlung
1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Sie wird vom 1. Vorsitzenden geleitet.
Sie nimmt
a) den Jahresbericht und Rechnungsabschluss entgegen;
erteilt
b) Entlastungen für den Vorstand und den Beirat;
wählt
c) Vorstand und Beirat;
und fasst
d) Beschlüsse über Anträge des Vorstandes und der Mitglieder.
2. Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit. Stimmberechtigt sind ausschließlich anwesende, ordentliche Mitglieder.
Die Einladung zu jeder Mitgliederversammlung erfolgt wenigstens vier Wochen vor dem Termin. Die Einladung erfolgt per Aushang in der Kindertagesstätte und im Schulhort. Für Beschlüsse die eine Satzungsänderung bewirken sollen, ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.
3.Die Mitgliederversammlung beschließt einen Jahresförderplan in Verbindung mit einem Haushaltsplan. Dringend erforderliche außerplanmäßige finanzielle Förderung kann der Vorstand nur gemeinsam mit dem Beirat beschließen. Die Beschlüsse sind in der folgenden Mitgliederversammlung zu begründen.
4.Der Schriftführer zeichnet für die Richtigkeit der gefassten Beschlüsse.
1. Der Vorstand besteht aus
- dem ersten Vorsitzenden
- dem zweiten Vorsitzenden
- dem Schriftführer
- dem Schatzmeister.
§5 Vorstand
Der Verein wird jeweils durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten.
2. Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins, die Erledigung der laufenden Geschäfte, die Verwaltung des Vereinsvermögens, die Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung sowie die Ausführung der in der Mitgliederversammlung getroffenen Beschlüsse.
3.Der Vorstand beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Er ist verpflichtet, Protokolle hinsichtlich der Beschlussfassung anzufertigen.
4. Die Mitglieder des Vorstandes werden in der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren (im Gründungsjahr für die Dauer von einem Jahr) gewählt.
Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, so ist eine Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode, alternativ bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung, durch den verbleibenden Vorstand vorzunehmen.
5.Wahl durch Handzeichen ist zulässig, sofern kein Mitglied dem Verfahren widerspricht.
6. Der Vorstand erarbeitet für den Verein eine Geschäftsordnung. Diese wird durch einfache Mehrheit des Beirates und Vorstandes angenommen. Änderungen der Geschäftsordnung können durch die Mitglieder beantragt werden. Die Geschäftsordnung gilt vereinsintern und ist
nicht Bestandteil der Satzung. Die Annahme bedarf einer Zweidrittelmehrheit der Mitgliederversammlung.
§6 Beirat
1. Der Beirat unterstützt und berät den Vorstand und dessen Arbeit. Ihm können Vertreter der Kindertagesstätte der Arbeiterwohlfahrt „Tausendfüßler“, Herweghstraße 7 in 09131 Chemnitz, des Jugendamtes, der Dienst- und Fachaufsichtsbehörde, Vertreter weiterer Einrichtungen sowie sonstige interessierte Personen angehören.
2. Er besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Sie werden wie der Vorstand gewählt.
3. Der Beirat ist schriftlich durch den Vorstand einzuladen.
§7 Auflösung
1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden, in der wenigstens die Hälfte aller Mitglieder anwesend ist.
2. Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die zukünftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.
Chemnitz, 12.10.2011